GROSSARTIG I KURIOS I INTERNATIONAL

Vitrine 2: Die Entstehungsgeschichte II

Die ausgestellten Medaillons [4–11] stammen aus dem Besitz des Architekten Clemens Courday, der jene 1830 aus Goethes Sammlung [12] erhielt. Im Januar 1931 erwarb der Direktor Ernst Beutler 29 dieser Medaillons für das Freie Deutsche Hochstift.

Die verschiedenen Besitzverhältnisse sind in der folgenden Reihenfolge aufgeführt:

Clemens Wenzeslaus Coudray, Weimar (1775–1845); seine Tochter Marie Neher, geb. Coudray (1812–1893) und Ehemann, Historienmaler Bernhard Neher (1806–1886); deren Sohn, Frankfurter Baurat Ludwig Neher (1850–1916); Vermächtnis seiner Ehefrau Ida Neher, geb. Passavant (1859–1930).

 

Coudray wirkte ab 1816 als Großherzoglicher Oberbaudirektor in Weimar und prägte maßgeblich das Stadtbild. Zu seinen Werken zählen der Stadtturm der Herzogin Anna Amalia Bibliothek und die Neue Wache.

Goethe betraute Coudray mit der angemessenen Aufstellung der Marmorbüste. Damit standen der Architekt und der Bildhauer im direkten Austausch. Zugleich brachte Goethe selbst die Gipsmedaillons von David d’Angers in Umlauf. Im März 1830 schrieb er diesem leidenschaftlich: „Lassen Sie mich [...] ohne Übertreibung sagen: daß Ihre wichtige Sendung wahrhaft Epoche in meinem häuslichen und Freundes-Kreise gemacht hat, doppelt und dreyfach erfreulich“. Goethe faszinierte, dass die Medaillons ihm Individuen vor Augen stellten, deren Gestalt er nun mit ihren Werken und Taten vergleichen könnte.

 

Transkription Goethe an Coudray am 15. Mai 1830 [12]:

 

Hierbey übersende die sich bey erster

Durchsichtung der Pariser Profile vorgefunden

denen Dublettten. Zeigen sich fernerhin noch

andere, so stehen sie gleichfalls zu diensten.

Auch liegt der Porphyrteller bey, kleiner

jedoch als ich ihn mir vorgestellt habe.

Sey daher das Weitere Ihrer Beurtheil

ung überlassen.

                        Nächstens das Mehrere

                                                   hochachtungsvoll

Weimar                                        ergebend

d. 15. May                                       JW vGoethe

   1830