Romantik-Ausstellung

Romantik und Parlamentarismus

No. 495
Herr Jakob Grimm
hat seine Legitimations-Urkunde als Abgeordneter zur constituirenden National-Versammlung,
bei unterzeichneter Commission heute überreicht.
Frankfurt a.M. den 22 Mai 1848.
Die Vorbereitungs-Commission zur constituirenden National-Versammlung.

„Legitimations-Urkunde“ für Jakob Grimm „als Abgeordneter zur constituirenden National-Versammlung“, No. 495, 22. Mai 1848 (Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Grimm-Nachlass, Nr. 415)

Die Abgeordneten zur Deutschen Nationalversammlung wurden auf Grund eines Beschlusses der Deutschen Bundesversammlung vom 30. März 1848 in den verschiedenen Bundesstaaten gewählt. Die Wahlgesetze der einzelnen Länder unterschieden sich allerdings deutlich voneinander. Übereinstimmend geregelt war nur, dass pro 50.000 Einwohner jeweils ein Abgeordneter gewählt werden sollte. Die Nationalversammlung konstituierte sich am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche.

Da etwa ein Viertel der Abgeordneten durch zum Teil erst später bestimmte Nachrücker ersetzt werden musste und nicht alle Parlamentarier tatsächlich in Frankfurt erschienen, lässt sich ihre Anzahl nicht exakt bestimmen; sie schwankt zwischen 799 und 830. Die Abgeordneten wurden mittels eines Losverfahrens in eine von 15 Abteilungen eingeteilt. Um zu kontrollieren, ob alles korrekt verläuft, prüften die Abteilungen ihre Mitglieder gegenseitig.

Im „Verzeichniß derjenigen Abgeordneten, deren Legitimations-Urkunden für gültig von den betreffenden Abtheilungen erkannt worden sind“, aufgeführt werden sowohl „Grimm von Berlin“ als auch „Uhland von Tübingen“.