Romantik-Ausstellung

Romantik und Parlamentarismus

„Unter keinen Umständen darf eine Landesverfassung einseitig von der Regierung gegeben oder abgeändert werden.“

Ludwig Uhland: Zusatzantrag zu §45 des Entwurfs der Grundrechte des deutschen Volkes. In: Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituirenden National-Versammlung zu Frankfurt a.M., Bd. 7, Nr. 170, 14.2.1849, S. 5175

Trotz der Ablehnung seines Antrags „für periodische Wahl des Reichsoberhauptes durch die Volksvertretung“ brachte Ludwig Uhland am selben Tag noch einen Zusatzantrag ein, der verhindern sollte, dass auf nationaler Ebene dasselbe geschieht wie in Preußen, nämlich dass die Verfassung vom Regenten oder der von ihm eingesetzten Regierung oktroyiert wird.

Dennoch wählte die Frankfurter Nationalversammlung wenige Wochen später Friedrich Wilhelm IV. zum „Kaiser der Deutschen“. Als eine Deputation dem preußischen Regenten am 3. April 1849 die Kaiserkrone antrug, erklärte dieser: „Ich nehme die Krone nicht an.“ Damit waren die Hoffnungen auf nationale Einigung endgültig zunichte gemacht.