Hausordnung

Herzlich willkommen im Freien Deutschen Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für den Besuch des Museums gelten für alle Gäste folgende verbindlichen Regelungen. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie die Hausordnung an. 

Eintritt 

Ihre Tickets sind am Ausgabetag bis zur Schließung gültig. Der letzte Einlass wird 15 Minuten vor der angegebenen Öffnungszeit gewährt. Unser Personal darf Tickets, Ermäßigungsberechtigungen und Genehmigungen prüfen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Personals. 

Aufgrund der kleinen Räume beträgt die maximale Teilnehmerzahl bei Führungen 25 Personen. Externe Gästeführerinnen und -führer sowie große Gruppen bitten wir um Anmeldung. Der Einlass wird von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geregelt. 

Bitte beachten Sie, dass das Goethe-Haus nur über Treppen zu erreichen ist. Die Nutzung von Rollstühlen und Rollatoren ist daher leider nicht möglich. Für die Gemäldegalerie und die Sonderausstellungen im Arkadensaal stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne einen Rollator zur Verfügung. Medizinisch begründete Gehhilfen und Rollstühle dürfen hier genutzt werden. Kinderwagen müssen an der Kasse bleiben. 

Für Minderjährige oder zu beaufsichtigende Personen wird keine Aufsichtspflicht oder Haftung übernommen. Die Aufsichtspflicht verbleibt bei den Eltern bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder Begleitpersonen. Lehrkräfte sowie Gruppenbetreuerinnen und -betreuer werden gebeten, ihre Gruppen während des Besuchs zu begleiten und zu beaufsichtigen. 

Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass können Goethe-Haus und Gemäldegalerie ganz oder teilweise für den Publikumsverkehr gesperrt werden. 

Mit den zur Verfügung gestellten Audioguides bzw. Informationspapieren darf das Museumsgebäude nicht verlassen werden. 

 

Goethe-Haus / Ausstellungsräume 

Das gesamte Museumsgebäude ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. 
Im gesamten Museum gilt absolutes Rauchverbot. 
Das Mitbringen von Tieren (mit Ausnahme von Assistenzhunden) ist untersagt. 
Der Verzehr und die Mitnahme von Speisen und Getränken sind in den Museumsräumen verboten. Bitte benutzen Sie für alle Abfälle die dafür vorgesehenen Müllbehälter. 
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher. Vermeiden Sie Lärm sowie lautes Sprechen. Halten Sie Gänge und Treppen frei. Schalten Sie Mobil-telefone, Kameras und sonstige elektronische Geräte lautlos. Telefonieren ist in den Museumsräumen nicht gestattet. 
Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf die empfindlichen Exponate. Die historischen Möbel und Ausstellungsgegenstände dürfen nicht berührt oder als Sitzmöglichkeit benutzt werden. Sitzbänke stehen zur Verfügung. Auf Anfrage erhalten Sie Klapphocker. 
Fenster dürfen nur vom Personal geöffnet werden. 
Treppen, Durchgänge sowie bezeichnete Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. 
Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstahlverdacht eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher anzuordnen. 
Bei unangemessenem Verhalten behalten wir uns vor, Personen des Hauses zu verweisen und Führungen vorzeitig abzubrechen. 
Bei Feueralarm ist das Museumsgebäude von allen Personen zügig zu verlassen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Aufsichtspersonals. 

 

Garderobe / Schließfächer

Für die Verwahrung Ihrer Gegenstände stehen Ihnen kostenfreie Schließfächer zur Verfügung. Sperrige, scharfkantige, gefährliche und nasse Gegenstände sowie Ruck-säcke müssen an der Garderobe verwahrt werden. Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist nicht gestattet. 
Taschen sind nur bis Größe DIN A 4 (ca. 20 x 30 cm) erlaubt. 
Kinderwagen müssen an der Kasse bleiben. Medizinisch begründete Gehhilfen und Rollstühle dürfen in den Bereichen Arkadensaal und Gemäldegalerie mitgeführt werden. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Wir behalten uns vor, die Annahme von Gegenständen zu verweigern.

 

Aufnahmen und Persönlichkeitsrechte 

Die angebotenen Führungen und Workshops unterliegen unserem Urheberrecht. Für Bild- und Tonmitschnitte sowie die Vervielfältigungen von Materialien bedarf es einer schriftlichen Genehmigung. 
Das Fotografieren und Filmen ist in den Museumsräumen und den Wechselausstellungen nur ohne Blitzlicht, ohne Stativ sowie Selfie-Stick und ausschließlich für private Zwecke gestattet. Für Wechselausstellungen kann ein generelles Foto- und Filmverbot gelten. Beachten Sie bitte die Hinweise vor Ort. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Exponate. Achten Sie bei der Anfertigung von Bild- und Ton-Aufnahmen auch auf die Persönlichkeitsrechte der Besucherinnen und Besucher sowie des Personals. 
Für Dreh- und Fotogenehmigungen für Presse- und kommerzielle Zwecke melden Sie sich bitte vorab bei unserem Bildarchiv oder wenden sich an unsere Abteilung Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: presse@freies-deutsches-hochstift.de

 

Fundgegenstände 

Bitte denken Sie an Ihre persönlichen Gegenstände. Verlorene oder gefundene Gegen-stände können Sie dem Aufsichtspersonal melden. Für verlorene oder beschädigte persönliche Güter übernehmen wir keine Haftung. 

 

Die Direktion 
(Stand: Januar 2019)